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BVK-Initiative „Ehrbarer Kaufmann“: Selbstverpflichtung wird Realität |
Das Projekt „Ehrbarer Kaufmann“ des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) nimmt konkrete Gestalt an: Seit dem 26. Januar 2012 können sich alle interessierten Versicherungsvermittler unter der Internetadresse www.ehrbarerkaufmann.de und www.vermittlerehre.de als ehrbare Kaufmänner und -frauen eintragen. Dazu schaltete BVK-Präsident Michael H. Heinz auf der Tagung der 61 Vorsitzenden der BVK-Bezirksverbände in Oldenburg die Webseite frei. Versicherungsvermittler können jetzt mit einer persönlichen Eintragung dokumentieren, dass sie sich zu den zehn Kaufmannstugenden des BVK bekennen und sich verpflichten, diese in ihrem Vermittleralltag anzuwenden.
Mit der BVK-Initiative „Ehrbarer Kaufmann“ macht der größte Vermittlerverband Deutschlands auf die tragende und verantwortungsbewusste Rolle der Versicherungsvermittler aufmerksam. Kern der Initiative sind zehn Kaufmannstugenden: Sie reichen von der Übernahme einer sozialpolitischen Verantwortung der Versicherungsvermittler gegenüber ihren Kunden, insbesondere bei der Altersvorsorge und der Absicherung der allgemeinen Lebensrisiken, dem Einsatz für Gerechtigkeit, Solidarität und Wohlstand bis hin zu nachhaltigen und tragfähigen Geschäftsabschlüssen. Auch die Selbstverpflichtung auf eine kontinuierliche Weiterqualifizierung und Vertrauensbildung gegenüber ihren Geschäftspartnern beinhaltet der BVK-Kaufmannskodex.
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Versicherungsvermittler sehen keine Abwanderung von PKV-Versicherten |
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Deutschlands größter Vermittlerverband, der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), kann Pressemeldungen, wonach angeblich mehr privat Krankenversicherte wegen höherer Prämien wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln, nicht bestätigen. „In unserer Vermittlerpraxis sehen wir diesen Trend nicht“, konstatiert BVK-Vizepräsident Ulrich Zander. „Im Gegenteil: Durch den Wegfall der gesetzlichen Dreijahresfrist für einen möglichen Wechsel zur privaten Krankenversicherung (PKV) machten Versicherungsvermittler gegenläufige Erfahrungen mit ihren Kunden.“
Das bestätigen auch Zahlen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, wonach in 2010 netto über 74.000 GKV Versicherte in die PKV gewechselt sind, in 2009 sogar über 141.000. Und das, obwohl sich die Versicherungspflichtgrenzen, ab denen angestellte Versicherte in die PKV wechseln dürfen, jährlich erhöhen und damit einen Wechsel erschweren. So stieg die Versicherungspflichtgrenze, ab der Versicherte sich privat versichern können, von 49.500 Euro in 2011 auf 50.850 Euro in 2012.
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BVK ernennt zwei neue Geschäftsführer |
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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) erhält zum 1.1.2012 zwei neue Geschäftsführer: Rechtsanwältin Anja C. Kahlscheuer, seit dem 1.6.2002 beim BVK, übernimmt den Geschäftsbereich EU-Recht, Wettbewerbsrecht sowie die Zuständigkeit für das "Bureau International des Producteurs d'Assurances et de Réassurances" (BIPAR), den DIHK sowie den Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi).
 Rechtsanwalt Hubertus Münster, bereits seit 1.1.1998 beim BVK, wird die Geschäftsbereiche Unternehmenspolitik, BVK‑Bildungsakademie, Agenten, Sachversicherung und die Bereiche Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) und Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verantworten.
Außerdem wird BVK-Verbandsgeschäftsführer Hans-Dieter Schäfer zum stellvertretenden Hauptgeschäftsführer ernannt. Dr. Wolfgang Eichele tritt zum 1.1.2012 die Nachfolge des bisherigen BVK-Hauptgeschäftsführers Gerd Pulverich an, der nach über elf Jahren beim BVK aus Altersgründen in den Ruhestand tritt.
BVK-Pressemitteilung vom 30. Dezember 2011
Internet: www.bvk.de |
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Bericht von der AVV Herbsttagung 2011 in Dortmund |
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Vom 08.10. bis 10.10.2011 fand die AVV-Herbsttagung in Dortmund statt.
Die Tagung begann, wie in den Jahren zuvor, auch in diesem Jahr mit der Kommissionsarbeit in vier Gruppen. Die Kommissionsleiter konnten sich erneut auf rege Beteiligung und kollegialen Austausch verlassen.
Die Mitglieder der Lebenskommission unter der Leitung von Konrad Schanze beschäftigten sich ausgiebig mit den Folgen der Finanzmarktkrise. Gastredner „Ulrich Zander“ informierte die Kommissionsteilnehmer über den aktuellen Stand in Sachen des §89b HGB-Ausgleichsanspruchs. Weitere Themen waren das angedachte Franke & Bornberg – Rating in Zusammenarbeit mit dem BVK, die Checkliste BU und die rechtliche Klärung, dass eine Absenkung des Garantiezinses nicht zu einer Provisionsabsenkung führen darf.
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Dieser freiheitliche Grundsatz moderner Gesellschaften findet leider nicht in allen Branchen und Berufszweigen seine Anwendung. Namentlich bei der Versicherungsvermittlung gibt es immer noch Bereiche, die von einer gesetzlichen Regelung ausgespart worden sind. Deshalb fordert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zusammen mit den Vorsitzenden der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen sowie mit dem Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV) in der „Bonner Erklärung“, dass die neu zu fassende EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung für alle Versicherungsvermittler und für alle Vertriebsarten gelten soll.
„Banken müssen nur einen Mitarbeiter anstellen, der die gesetzlichen Voraussetzungen des Vermittlerrechts erfüllt, damit alle Bankangestellten Versicherungsprodukte vermitteln dürfen“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Das ist ein Unding. Auch dass der Versicherungsvertrieb über das Internet keinen gesetzlichen Beratungs- und Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern unterliegt, ist ein Manko des bisherigen Gesetzes. Für diese Bereiche sollten bei der Neufassung der EU-Richtlinie auf jeden Fall gesetzliche Regelungen eingeführt werden.“
Doch die „Bonner Erklärung“ geht für den Verbraucherschutz noch weiter: Sie fordert, dass die Registrierung von Versicherungsvermittlern nur über ihre Unternehmen abgeschafft werden soll. Denn das bisherige Vermittlerrecht werde konterkariert, so BVK, AVV und Vertretervereinigungen, wenn von den 258.966 registrierten Versicherungsvermittlern über 177.211 (Stand: 30.9.2011) Einfirmenvertreter weder über eine Ausbildung verfügen noch eine Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer ablegen mussten.
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Provisionsabgabeverbot aufgehoben |
BVK Pressemeldung zum Provisionsabgabeverbot
BVK sieht Existenz der Vermittler gefährdet Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat in seiner Entscheidung vom 24.10.2011 das Provisionsabgabeverbot mit der Begründung, das Verbot sei zu unbestimmt, gekippt und damit der Klage eines Versicherungsvermittlers gegen die BaFin stattgegeben.

„Nach wie vor hat das Provisionsabgabeverbot seine Berechtigung", kommentiert der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Michael H. Heinz die Entscheidung. „Es verhindert zurecht, dass um die Provision, die die Vergütung für die geleistete Arbeit des Versicherungsvermittlers ist, gefeilscht wird.“
Heinz weiter: „Wir hoffen, dass die BaFin Berufung gegen die Entscheidung einlegen wird. Denn wenn sie rechtskräftig wird, werden viele Vermittler ihre Existenz verlieren und mit ihnen die von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer, die dann zwar den Versicherungsschutz billiger erwerben, ihn sich als Arbeitslose aber nicht mehr leisten könnten.“
Durch die Aufhebung des Provisionsabgabeverbotes, die praktisch einem Provisionsabgabegebot gleichkomme, werde das Ziel einer jeden Versicherungsvermittlung - die bestmögliche Absicherung gegen Risiken des Lebens - in den Hintergrund treten, allein Provisionshöhen und ihre Teilung mit den Kunden ständen im Vordergrund. Einer „Geiz-ist-geil-Mentalität“ würde damit massiv Vorschub geleistet, mit unabsehbaren Folgen für das hohe Absicherungsniveau in Deutschland und somit auch für die Verbraucher, denen damit ein Bärendienst erwiesen werde.
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BVK Stellungsnahme zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlerverordnung |
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Stellungnahme des BVK zum Diskussionsentwurf für eine Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 17. Juni 2011
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) e.V., der die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsvertretern und -maklern vertritt, begrüßt ausdrücklich die Bestrebungen der Bundesregierung, die Berufszulassung und -ausübung für Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater gesetzlich auf dem Niveau zu regulieren, das für Versicherungsvermittler und -berater seit 2007 gilt. Insbesondere ist es richtig, die Anforderungen an die Sachkunde, die Registrierung und die Haftung den entsprechenden Regelungen im Versicherungsvermittlerrecht anzugleichen.
Angeregt wird dennoch, dass
- für bereits tätige Finanzanlagenvermittler im Hinblick auf die Erfordernis der Sachkundeprüfung eine sogenannte „Alte-Hasen-Regelung“ eingeführt wird,
- Ausbildungen zu Vorgängerberufen wie Versicherungsfachwirt (IHK) oder Versicherungsfachwirtin (IHK) und Versicherungskaufmann bzw. Versicherungskauffrau denen gleichgestellt werden, die inhaltlich eine Nachfolgequalifikation darstellen,
- für Versicherungsvermittler, die nur eine beschränkte Erlaubnis zum Vertrieb von Investmentanteilen beantragen, eine bereits beim Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. oder der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) GmbH erfolgreich abgelegte Prüfung zu „Bausparen und Investment“ als Sachkundenachweis anerkannt wird, und
- die Abschlusskosten einer Anlage offengelegt werden, nicht jedoch separat die Vermittlungsprovisionen.
Der BVK schließt sich hier den Stellungnahmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e.V. und des BWV jeweils vom 27. Juni 2011 an.
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So stolpern Vermittler nicht über rechtliche Fallstricke |
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Pressemitteilung des VersicherungsJournal.de vom 12. Oktober 2011 zum Download
So stolpern Vermittler nicht über rechtliche Fallstricke. Unter dem Titel „Kundenakquise und Wettbewerbsrecht“ präsentiert das VersicherungsJournal am 27. Oktober auf der diesjährigen DKM, der Fachmesse für die Finanz- und Versicherungswirtschaft, einen Vortrag des erfolgreichen Buchautors Björn Fleck.
Egal ob Telefon-, Fax- und E-Mail-Werbung, Internetpräsenz, vergleichende Werbung, Kündigungshilfe oder der Wechsel eines Vertreters zu einem anderen Versicherer – wer sich mit den rechtlichen Vorschriften nicht auskennt, riskiert Abmahnungen und einstweilige Verfügungen von Mitbewerbern – eventuell sogar Ärger mit dem Staatsanwalt.
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Bonner Erklärung 2011: „Für ein Versicherungsvermittlerrecht für alle Versicherungsvermittler“ |
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Verbraucherschutz heißt Qualifikation der Versicherungsvermittler und Qualität der Versicherungsvermittlung sichern und ausweiten Positionen der deutschen Versicherungsvertreter für eine Revision der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung.
Die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen, das Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) sowie der Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV), die zusammen rund 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland vertreten und damit die weitaus größte Interessenvertretung der Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland und Europa sind, verabschiedeten am 27. September 2011 in Bonn die nachstehenden Positionen zu der von der Europäischen Kommission geplanten Revision der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung.
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