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| BVK kritisiert Entscheidung des EuGH |
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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bedauert die heute veröffentlichte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach Versicherungen künftig Männern und Frauen einheitliche Tarife anbieten müssen und nicht mehr die Versicherungsprämien nach den unterschiedlichen Risiken der Geschlechter erheben dürfen.
Der BVK moniert aber, dass gerade die gleiche Behandlung von Ungleichem zur Benachteiligungen führt. Denn Frauen haben im Vergleich zu Männern eine um fünf Jahre höhere Lebenserwartung. Deshalb erhalten sie auch länger Leistungen aus ihren privaten Rentenversicherungen, die Männer mit Unisex-Tarifen subventionieren. Nach dem EuGH müssen Versicherer diese bisher risikogerechte Kalkulation aufgeben. „Unisex-Tarife führen nicht zu mehr Gerechtigkeit, denn in Abhängigkeit von der Sparte benachteiligen sie beide, sowohl Frauen als auch Männer“, so Michael H. Heinz.
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