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Versicherungswechsel: Durchsuchung der Agenturräume oft unzulässig

IWW-01

Pressemitteilung:

Versicherungswechsel: Durchsuchung der Agenturräume oft unzulässig


Fehleinschätzungen an der Tagesordnung

Wechseln Versicherungsvertreter zu einem Konkurrenzunternehmen und betreiben nachvertraglichen Wettbewerb, lässt die Anordnung und Durchsuchung der Agenturräume regelmäßig nicht lange auf sich warten. Doch die Ermittlungsrichter verkennen häufig, dass der Vertreter rechtmäßig gehandelt und keine Straftat begangen hat.

 

Der Wirtschaftsdienst Versicherungsvertreter erläutert in der Juli- Ausgabe, dass bei vielen Strafanzeigen und Durchsuchungsanordnungen die Voraussetzungen eines hinreichenden Tatverdachts gar nicht vorliegen, weil der Vertreter rechtmäßig gehandelt hat. Der Wirtschaftsdienst hat die in der Praxis häufigsten Fehleinschätzungen identifiziert.

 

Wer sich intensiver mit dem Thema befassen möchte, kann die aktuelle Ausgabe hier kostenlos anfordern (www.iww.de/versicherungsvermittler).

 

Das IWW Institut für Wirtschaftspublizistik ist Marktführer für anzeigenfreie Wirtschafts- und Steuerinformationsdienste, die sich an professionelle Zielgruppen wie Ärzte, Zahnärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte und Unternehmer (B2B) wenden. Das IWW-Institut publiziert an drei Standorten Düsseldorf, Nordkirchen und Würzburg über 60 Informationsdienste und bietet über 10 Online-Informationsdienste. Zudem veranstaltet das IWW jährlich über 250 Seminare und Kongresse. Als selbstständig operierendes Unternehmen gehört es zu Vogel Business Media, einem führenden deutschen Fachinformationsanbieter mit rund 100 Fachzeitschriften und 60 Webseiten sowie zahlreichen internationalen Aktivitäten.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter www.vogel.de.

 

Zum Download: IWW-Pressemitteilung-2011.07.pdf